Neue Versicherungssteuer für Elektroautos ab 1. April 2025

Die bisherige Befreiung von Elektrofahrzeugen von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist ab 1. April 2025 in Österreich aufgehoben.

Ladevorgang beim Elektroauto

Mit 1. April 2025 fällt die motorbezogenen Versicherungssteuer auch für neue und bereits zugelassene E-Autos an.

Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 vom 7. März 2025 (hier nachlesen) wird die bisherige Befreiung von Elektrofahrzeugen von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben. Mit 1. April 2025 fällt diese Steuer auch für neue und bereits zugelassene E-Autos an.

Wie wird die Steuer berechnet?

Die neue Berechnungsmethode für Elektroautos basiert nicht wie bei Verbrennern auf Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und CO₂-Ausstoß (oder Hubraum und CO₂-Ausstoß bei Motorrädern), sondern auf zwei Faktoren:

  • Dauerleistung (kW) des Elektromotors (nicht die Spitzenleistung)
  • Eigengewicht des Fahrzeugs

Der Berechnung liegt folgendes Modell zugrunde: 

Die Motorleistung wird um 45 kW reduziert, danach gelten folgende Steuersätze:

  • 0,25 Euro pro kW für die ersten 35 kW
  • 0,35 Euro pro kW für die nächsten 25 kW
  • 0,45 Euro pro kW für alle weiteren kW

Beim Gewicht wird eine Reduktion um 900 kg vorgenommen, dann gelten folgende Stufen:

  • 0,015 Euro pro kg für die ersten 500 kg
  • 0,025 Euro pro kg für die nächsten 700 kg
  • 0,035 Euro pro kg für jedes weitere kg

Was müssen Sie diesbezüglich tun?

Nichts. Sie müssen die Steuer weder selbst berechnen noch selbst an den Staat abführen. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung über den Versicherer eingehoben und abgeführt. Ihre Versicherung wird Sie diesbezüglich kontaktieren.

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie die im Zulassungsschein eingetragene Nenndauerleistung Ihres Elektrofahrzeugs. Es gab Fälle, in denen statt der korrekten Nenndauerleistung die Spitzenleistung eingetragen wurde, was zu einer höheren Steuer führen kann. Sollte dies bei Ihrem Fahrzeug der Fall sein, empfehlen wir, eine Korrektur durch den Hersteller vornehmen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie →hier