Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte in Österreich

Der Ärzte-Rechtsschutz ist eine der beliebtesten und wichtigsten Absicherungen. Auch wenn es sich dabei um keine Pflichtversicherung handelt, will kaum ein Arzt oder Zahnarzt darauf verzichten. 

Der speziell für Humanmediziner konzipierte Rechtsschutz für die Durchsetzung von betrieblichen und privaten Rechtsansprüchen, Verteidigung in Straf- und Ermittlungsverfahren und die Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Der Versicherungsschutz gilt für den Privat-, als auch für den Berufsbereich bzw. Betriebsbereich (beim selbständigen Arzt). Umfasst sind u.a. auch der Verkehrsbereich, Inkassostreitigkeiten sowie der Sozialversicherungs-Rechtsschutz.
 

Auszug der Produkthighlights:

  • Flexible Jahresbindung 
  • Abwicklung Ihrer Inkassofälle durch ein Inkassobüro und vor Gericht 
  • Umfangreicher Privat-Rechtsschutz auch für Ihre Familie am selben Wohnsitz


Basis - Rechtsschutz

Der Basis-Rechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko für viele Rechtsgebiete rund um Ordination, Wohnen und Privat. Im Bausteinsystem können die gewünschten Deckungen individuell ausgewählt werden.
 

Wichtige Sonderdeckungen sind hier (Auswahl):

  • Berufsrechtsschutz auch für eine nebenberufliche selbstständige Arzttätigkeiten (z.B. als Vertretungsarzt)
  • Mitversicherung von Honoraransprüchen 
  • Mitversicherung einer Arztpraxis, der Mitarbeiter, geringfügig berufstätiger Kinder
  • Ärzte - Spezial - Strafrechtsschutz


Der Ärzte-Spezial-Strafrechtsschutz ist eine unverzichtbare Ergänzung der Berufsabsicherung, um auch bei strafrechtlicher Verfolgung Versicherungsschutz zu genießen. Die Arzt-Haftpflicht ist hier grundsätzlich unzuständig, was aber vielfach nicht bekannt ist. Auch ist hier jeder Arzt, unabhängig ob Turnus-, Assistenz-, Fach-, Primar- oder selbstständiger Arzt, gleichermaßen betroffen!

Die Auswahl der geeigneten Absicherung kann nur gemeinsam mit einem Spezialisten erfolgen, da die meisten der bestehenden Angebote – unabhängig von ihrer Bezeichnung – für Ärzte keinen geeigneten Versicherungsschutz bieten.
 

Wichtige Sonderdeckungen sind hier (Auswahl):

  • Mitversicherung des Vorwurfs von Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verbrechen
  • Mitversicherung des Arztes als Zeuge und in Disziplinarverfahren 
  • Versicherungsschutz auch nach Berufseinstellung (spät erkannte Kunstfehler, etc)