Freiberufler sind Spezialisten, die in ihren Berufen oft überdurchschnittliches geleistet haben, bevor der Sprung in die Selbständigkeit erfolgt. Sie arbeiten in der Beratung ebenso wie als Rechtsanwälte, Apotheker, Ziviltechniker und Wirtschaftstreuhänder. Zu den großen Vorteilen dieser Arbeitsform gehört die Unabhängigkeit.
Verdrängt wird dabei gerne, wie eng die eigene körperliche Leistungsfähigkeit und der berufliche Erfolg miteinander verknüpft sind. Ein unbedachter Moment kann alles infrage stellen. Ein Sturz kann bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ausreichen, um die Arbeit in der Kanzlei und für die Mandanten zum Stillstand zu bringen. Natürlich ist auch ein Ziviltechniker oder Wirtschaftstreuhänder davor nicht gefeit.
Gut, dass es für solche Phasen im Leben die passende Unfallversicherung für Freiberufler gibt.
Viele Unfälle passieren übrigens gerade dann, wenn man am wenigsten damit rechnet. Bei der Arbeit im oder am Haus.
Vielleicht war die Leiter beim Schneiden der Hecke nicht richtig gesichert. Beispiele für ganz alltägliche Missgeschicke mit unglücklichem Ausgang ließen sich bei einer Beratung zahlreiche anführen.
Selbst kleinere Unfälle können das Leben, das man bis zu diesem Zeitpunkt geführt hat, auf den Kopf stellen. Zeitweilig, aber leider häufig auch dauerhaft.
Eine Querschnittslähmung oder der Verlust von Gliedmaßen werfen Fragen auf, wie es danach weitergehen soll. Natürlich ist das ein sensibler Bereich, den man gerne von sich weist, solange alles gut läuft.
Ein solcher Fall ist nicht nur aus menschlicher Sicht für die Betroffenen, deren Partner und ihre Kinder tragisch, er kann auch ganz schön teuer werden. Bestimmte körperliche Einschränkungen können einen kompletten Umbau des Zuhauses erforderlich machen.
Hat man für einen solchen Fall nicht mit einer guten Unfallversicherung vorgesorgt, steht man als Anwalt, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker oder in jedem anderen freien Beruf vor einem gewaltigen Problem und oft auch hohen Kosten. Das beginnt bei Einmalleistungen, z. B. dem Einbau eines Treppenlifts, und kann bis zum lebenslangen finanziellen Ausgleich für entgangene Einnahmen in Form von Rentenzahlungen reichen.
Dabei stehen im Rahmen einer Unfallversicherung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sollten sich nicht nur am aktuellen Bedarf orientieren, den man als Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer, Apotheker oder Ziviltechniker hat.
Auch zukünftige Entwicklungen, wie Preissteigerungen oder für eine zumindest zeitweise erforderliche Vertretung, gilt es auf dem Weg zu einer zufriedenstellenden Lösung zu berücksichtigen.
Doch was ist überhaupt ein Unfall? Als Rechtsanwältin erschließt sich einem der juristische Rahmen, in dem eine Rechtsanwalt-Unfallversicherung angesiedelt ist, leichter als freiberuflich tätigen Nichtjuristen. Dennoch ist eine Beratung an praktischen Beispielen auch für Anwälte sinnvoll.
Vom Kern her ist die Unfallversicherung auf Leistungen im Fall einer Invalidität ausgerichtet. Allerdings kann sich das Leistungspaket auch auf den Tod durch einen Unfall oder das Krankenhaustagegeld und weitere Faktoren erstrecken.
Als Rechtsanwalt, Rechtsanwältin oder Wirtschaftsprüfer muss man natürlich eine Frage in seine Überlegungen einbeziehen: "Was geschieht mit den Mandanten der Kanzlei?" Ziviltechniker und andere Freiberufler müssen für ihre Kunden vorsorgen. Gibt es eine Vertretung, z. B. durch eine andere Rechtsanwältin oder einen Wirtschaftsprüfer, mit denen man eine Vereinbarung getroffen hat?
In einer Erstberatung gibt es zu diesem Problem wertvolle Tipps von den Experten der VERAG. Die sind selbstverständlich auch auf die Unfallversicherung für Rechtsanwälte und andere freie Berufe spezialisiert.
Vor dem Abschluss klären wir gemeinsam mit Ihnen als Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker, Anwalt oder Rechtsanwältin alle Anforderungen.
Sichern Sie sich und Ihre Liebsten frühzeitig ab!
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