Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nicht nur in Steuerfragen die richtigen Ansprechpartner, sondern generell, wenn es um Finanzen geht.
Doch Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüferinnen und Steuerberaterinnen haben noch eine weitere Gemeinsamkeit. Ihre Berufe gehen mit einem Risiko einher.
Ob es sich um Freiberufler handelt oder um die Inhaber einer Kanzlei.
Die Mitglieder dieser Berufe haften für durch ihre Arbeit entstandene Schäden, inkl. Vermögensschäden Dritter.
Daher gehört die Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufsgruppen ähnlich wie für Rechtsanwälte zu den Pflichtversicherungen.
Im Schadenfall bleiben die Haftungsrisiken und Schadenersatzansprüche hierdurch in einem kalkulierbaren Bereich.
Das Interesse an Informationen zur Haftpflichtversicherung bei einem Vermögensschaden ist wie bei anderen wichtigen Versicherungen, z. B. einer Unfallversicherung, groß.
Die VERAG erreichen regelmäßig Anfragen dazu.
Von der Unfallversicherung bis zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für alle Personen mit Verantwortung.
Wir sind Ihr Partner:
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