Immobilienmakler – Haftpflichtversicherung

VERMITTLUNGSMÖGLICHKEIT FÜR VERSICHERUNGSMAKLER/-VERMITTLER

Die Rahmenkonditionsvereinbarungen für die Immobilienmakler-Haftpflichtversicherung sind für die Hineinvermittlung von Einzelverträgen durch andere Versicherungsmakler/-vermittler geöffnet. Wir laden Sie ein, die Vermittlung mit den auf unserer Website verfügbaren Unterlagen direkt beim Versicherer über Ihre eigenen Vermittlerkonten durchzuführen.

Ergänzen Sie einfach den Antrag im dafür vorgesehenen Feld mit Ihrer Kontonummer und reichen ihn standardmäßig über Ihren Maklerbetreuer beim jeweiligen Versicherer ein - eine Information an uns ist nicht erforderlich.

Im Rahmen Ihrer ersten Beantragung eines Einzelvertrages aufgrund der Rahmenkonditionsvereinbarungen für Immobilienmakler müssen Sie jedoch für die Verarbeitung des Antrages durch den Versicherer eine Erklärung abgeben, dass Sie die besonderen Provisions- und Wertungsbestimmungen abweichend von Ihrer individuellen mit dem Versicherer geschlossenen Vereinbarung akzeptieren. Als Provision ist für auf Basis der Rahmenkondition vermittelte Einzelverträge jeweils die halbe übliche Provision in der jeweiligen Sparte einkalkuliert. Die Wertung erhalten jeweils zur Gänze Sie. Es reicht aus, dass Sie Ihrem jeweiligen Maklerbetreuer gemeinsam mit Ihrem ersten vermittelten Antrag per E-Mail mitteilen, dass Sie die diesbezügliche Sonderregelung für die Provision und Wertung akzeptieren.

Wir möchten mit dieser fairen und offenen Form der Kooperation einen Austausch von Know-How zwischen österreichischen Versicherungsmaklern fördern und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beratung Ihrer Immobilienmakler-Klienten.

Aufgrund der Konzeption der Rahmenvereinbarung ist die Vermittlung von Einzelverträgen auf Basis der Rahmenkondition für solche Vermittler ausgeschlossen, die über kein aktives Vermittlerkonto beim betreffenden Versicherer verfügen.