Was empfiehlt man einem Menschen, der sich krank fühlt? Selbstverständlich den Gang zum Experten. Bei einer Erkrankung ist der erste Ansprechpartner ein Arzt. Doch an wen wendet sich der Arzt, wenn Patienten mit einer Behandlung unzufrieden sind, und im schlimmsten Fall vielleicht sogar Schadenersatzansprüche oder weitergehende Forderungen auf ihn zukommen?
Dann ist guter Rat gefragt. Auch Ärzte können in einem langen Berufsleben immer wieder vor Herausforderungen stehen, bei denen das Know-how und die Erfahrung zuverlässiger Experten gefragt ist. Das kann von einer eigenen Erkrankung bis hin zu Auseinandersetzungen mit unzufriedenen Patienten reichen. Dann ist es gut, eine Versicherung an seiner Seite zu wissen, die auf die besonderen Anforderungen spezialisiert ist, die der Beruf als Arzt mit sich bringt. Wenn es um eine Ärzteversicherung geht, ist verag.at für Ärzte und Zahnärzte der Ansprechpartner der Wahl.
Einige Versicherungen, z. B. die Berufshaftpflichtversicherung, sind für den niedergelassenen Arzt obligatorisch. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die den Vorgaben des § 52d Ärztegesetz 1998 entspricht, ist für alle selbstständigen bzw. freiberuflich tätigen Ärzte mit einer Untergrenze der Versicherungssumme je Patientenfall zwingend vorgeschrieben. Das gilt nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern auch für Wohnsitzärzte. Wie beim Automobil steht auch die Ärztehaftpflichtversicherung im Zentrum des Schutzes vor Risiken. Verständlicherweise, denn hierbei geht es nicht nur um die eigene Arbeit als Mediziner, auch der Patient wird durch den Versicherungsschutz abgesichert. Damit die Haftpflicht einen Mehrwert für beide Seiten bringt, wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Haftpflichtversicherung von der österreichischen Ärztekammer gemeinsam mit dem Versicherungsverband Österreich erarbeitet.
Die Haftpflichtversicherung zählt nicht von ungefähr zu den wenigen Ärzteversicherungen, die für Ärzte bindend sind. Ein Fehler kann einem in jedem Beruf unterlaufen. Schnell ist die Forderung nach Schmerzensgeld gestellt, in Zweifelsfällen wird ein Gutachter bestellt oder es kommt sogar zu Ermittlungen. Alles Themen, mit denen man sich nur ungern beschäftigt, wenn man den Kopf für die Ordination freihaben sollte.
Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben ist die Haftpflicht eine besonders komplexe Ärzteversicherung. Die Faktoren, die für eine optimale individuell ausgearbeitete Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden müssen, erfordern die Expertise von erfahrenen Spezialisten. Diese Experten finden sie bei verag.at.
Natürlich bietet Verag.at auch die Möglichkeit, eine Ärzteversicherung abzuschließen, die nur in bestimmten beruflichen Konstellationen sinnvoll ist. Gruppenpraxen etwa verlangen nach speziellen Versicherungen. Sich wahllos für eine Versicherung zu entscheiden, ist ebenso ein Fehler, wie der Verzicht auf eine sinnvolle Versicherung. Nutzen Sie daher unsere Beratung für eine individuelle Absicherung.
Auch eine Mitversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen. Welcher Versicherungsschutz mit welcher Versicherungssumme im Einzelfall zu empfehlen ist, gehört zu den zahlreichen Fragen, die in einem persönlichen Gespräch mit den Experten von verag.at erläutert werden sollten.
Zu den Versicherungen, die sich in jedem Fall bezahlt machen können, gehört natürlich eine Rechtsschutzversicherung. Im Fall eines Rechtsstreits mit Patienten oder anderen Personen kann sich eine Versicherung, die die finanziellen Folgen langwieriger juristischer Auseinandersetzungen abfängt, schnell bezahlt machen. Sie ist zwar nicht verbindlich wie eine Ärztehaftpflichtversicherung. Doch man sollte sich angesichts explodierender Kosten durch die juristischen Instanzen fragen, ob es sich tatsächlich lohnt, diesen Ärzteservice nicht in Anspruch zu nehmen.
Schon das Hinzuziehen eines Gutachters zur Beurteilung von Verantwortlichkeiten und recht- oder unrechtmäßigen Forderungen bei eingetretenen Schäden kostet schnell ein kleines Vermögen. Nicht ohne Grund schreibt der Gesetzgeber nicht nur für Ärzte, sondern auch für zahlreiche weitere Berufsgruppen den Abschluss einer Berufshaftpflicht vor. Auch der Rechtsschutz hilft dabei, das wirtschaftliche Risiko zu minimieren.
Selbstverständlich muss man beim Abschluss von Versicherungen immer das Preis-Leistungsverhältnis im Auge behalten. Dabei lohnt sich ein Vergleich der Konditionen in Relation zu den erbrachten Leistungen, die teilweise beträchtlichen Schwankungen unterliegen können.
Für die Betreiber einer Einzelpraxis sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung geradezu elementar. In jungen Jahren denkt man natürlich nicht gerne an den schlimmsten Fall. Aber das Risiko, seiner beruflichen Tätigkeit zeitweise oder dauerhaft nicht mehr nachgehen zu können, gehört zu den großen Herausforderungen einer selbstständigen Tätigkeit. Die richtige Absicherung mit einer entsprechenden Ärzteversicherung kann die wirtschaftlichen Gefahren für Ärzte im Fall der Arbeitsunfähigkeit minimieren. Das ist nicht nur für die Praxis wichtig, sondern auch für die Familie.
Eine unternehmerische Tätigkeit bringt selbstverständlich auch ein hohes Maß an Verantwortung mit sich. Das ist in anderen Branchen nicht anders. Doch eine selbstständige Tätigkeit nach der Ausbildung zum Arzt oder zur Ärztin unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt deutlich von vielen anderen freien Berufen oder einem Angestelltenverhältnis.
In einem Handwerksbetrieb hat man in der Regel Mitarbeiter, die die Aufgaben des Inhabers bei dessen Ausfall zumindest zeitweise übernehmen können. Auch die Funktion des angestellten Kollegen im Krankenhaus kann von anderen übernommen werden. Als niedergelassener Arzt in einer allein geführten Arztpraxis hat man dagegen ein Problem.
Eine normale Ordination oder gar eine Behandlung der Patienten ist bei einem Ausfall des Inhabers nicht mehr möglich. Es werden keine Leistungen mehr erbracht, die privat liquidiert oder mit den Kassen abgerechnet werden können. Dafür laufen die Kosten für die Praxis und die Gehälter weiter. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung ist das für eine kleine Arztpraxis kaum über einen längeren Zeitraum zu schaffen. Das kann sich schnell zu einem folgenschweren Angriff auf die privaten Rücklagen entwickeln.
Doch es muss nicht einmal zu einer zeitweisen oder dauerhaften Einschränkung bei der Berufsausübung kommen. Auch Ärzte und ihre Angehörigen sich nicht davor gefeit, selbst einmal medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, deren Kosten dann von einer zuverlässigen Versicherung übernommen wird. In grauer Vorzeit mag es das stillschweigende Übereinkommen gegeben haben, dass man sich im Kollegenkreis kostenlos behandelt.
Doch die Zeiten sind vorbei, zumal ja auch ein Aufenthalt im Krankenhaus nie ausgeschlossen werden kann. Zudem können die Kosten für Medikamente abhängig von der jeweiligen Erkrankung schnell nennenswerte Größenordnungen erreichen. Umso wichtiger ist ein umfassender Schutz durch eine Krankenversicherung auch für Ärzte. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die vor dem Abschluss einer Versicherung auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. In Wien steht die Gruppen-Krankenversicherung Ärzten nicht zur Verfügung. Allerdings bietet die verag.at für Ärzte in der Bundeshauptstadt alternative Lösungen nach Maß an. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch, per Mail oder über die Links auf dieser Seite. Wir informieren Sie gerne über alle Möglichkeiten!
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