Dr. Max H., ein erfahrener Zahnarzt mit tadellosem Ruf, erlebt das Undenkbare: Ein Patient erstattet Anzeige gegen ihn, weil er sich nach einer Behandlung angeblich gesundheitlich verschlechtert hat. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, und Dr. H. wird als Beschuldigter geführt. Monate später wird er freigesprochen – ein großer Erfolg, doch seine Freude wird durch eine bittere Erkenntnis getrübt: Die Verteidigungskosten haben ihn ein kleines Vermögen gekostet.
Wer trägt die Kosten?
Während in einem zivilrechtlichen Streit – etwa, wenn ein Patient auf Schadenersatz klagt – das Prinzip der Kostentragung nach Obsiegen gilt und der unterlegene Kläger alle Kosten übernehmen muss, sieht die Sache im Strafrecht ganz anders aus. Selbst bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens werden die Kosten nur teilweise ersetzt.
Die seit 1. Januar 2024 geltende Neuregelung sieht zwar erstmals eine Unterstützung für die Verteidigungskosten vor, diese bleibt jedoch begrenzt:
- Ermittlungsverfahren: maximal 6.000 €
- Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht: bis zu 5.000 € (zuvor 1.000 €)
- Einzelrichter am Landesgericht: bis zu 13.000 € (zuvor 3.000 €)
- Schöffen-/Geschworenengericht: bis zu 30.000 € (zuvor 5.000 € bzw. 10.000 €)
Die Tücken der neuen Regelung
Trotz dieser Verbesserungen bleiben erhebliche Kostenrisiken bestehen:
- Unvollständiger Kostenersatz – Die erstatteten Beträge decken oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
- Kein Schutz bei Fahrlässigkeitsdelikten – Bei einer Verurteilung wegen leichter Fahrlässigkeit entfällt die Erstattung gänzlich.
- Hohe Vorleistungspflicht – Der Beschuldigte muss zunächst alle Kosten selbst tragen und erhält erst nach einem Freispruch einen Kostenbeitrag.
- Keine Abdeckung bei bestimmten Delikten – Bei schwerwiegenden Vorwürfen, insbesondere Vorsatzdelikten mit hoher Strafandrohung, greifen gesetzliche Regelungen kaum.
Die Lösung: Ein spezialisierter Strafrechtsschutz
Eine Haftpflichtversicherung greift bei strafrechtlichen Verfahren nicht. Die einzige Möglichkeit, sich möglichst umfassend zu schützen, ist eine passende Strafrechtsschutzversicherung. Doch nicht jede Versicherung bietet immer ausreichende Deckung:
- Hochwertige Tarife übernehmen bis zu 300.000 € und mehr.
- Einige Spezialprodukte decken 100 % der Verteidigungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, auch im Ermittlungsverfahren.
- Schutz besteht auch bei Fahrlässigkeitsdelikten – ein entscheidender Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung.
- Bei schweren Vorwürfen, insbesondere Vorsatztaten, besteht je nach Versicherungspolice entweder kein Schutz oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Fazit
Die Neuregelung stellt eine deutliche Verbesserung dar, doch sie entbindet unschuldig Beschuldigte nicht von erheblichen finanziellen Belastungen. Zahnärzte sollten daher frühzeitig auf einen leistungsstarken Strafrechtsschutz setzen – um im Ernstfall nicht vor der Wahl zu stehen, entweder hohe Kosten selbst zu tragen oder ihre Verteidigung einzuschränken.