Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungs­versicherung (BUFT)-Rahmenvereinbarung für Ärzte und Zahnärzte in Österreich

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz BUFT) schützt vor den finanziellen Folgen verursacht durch Krankheit, Unfall, Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasserschaden. Sie stellt den Ordinationsbetrieb wirtschaftlich, wie wenn der Schaden nie eingetreten wäre.

Achten Sie besonders auf:

  • Kündigungsverzicht - ACHTUNG - bei vielen Anbietern bezieht sich dieser nur auf im Vertrag vereinbarte Erkrankungen.
  • psychische und psychosomatische Erkrankungen
  • korrekte Ermittlung des Deckungsbeitrages
  • Zusammenhang mit Ordinations-Versicherung, wenn nur Fixkosten versichert werden
  • laufende Wartung


VERAG bietet den Mitgliedern der Ärzte- und Zahnärztekammern eine interessante Option im Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung, die – ergänzend zu den regionalen sowie überregionalen Angeboten – in den Vergleich für Ihre optimale Individualauswahl einbezogen werden sollte.

Besondere Vorteile sind:

  • 24 Monate Leistungsdauer im Unterbrechungsfall
  • Kündigungsschutz
  • voller Schutz bei Epidemien und Pandemien
  • voller Schutz bei einer Covid-19 Erkrankung (Quarantänen optional)
  • voller Schutz auch bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen
  • Vereinfachte Summenanpassung bei gestiegenen Umsätzen
  • Vereinfachte Vertretungs-Regelung
  • Vereinfachtes Sport-Paket für zahlreiche Sportarten
  • Schutz bei gleichzeitiger Dienstnehmererkrankung
  • Startrabatt bei Ordinationsgründung


Und das alles bei günstigen Prämien! Als Besonderheit ist noch die besonders vereinfachte Möglichkeit der Summenanpassung bei gestiegenen Umsätzen zu erwähnen.
Für Mitglieder der Ärztekammern Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg; sowie für die Mitglieder der Landeszahnärztekammern für Niederösterreich und Salzburg gibt es Spezialprodukte mit interessanten neue BUFT-Rahmenkonditionen.
Sie finden hier sämtliche Unterlagen zum Rahmenvertrag.