Pflege

DIE PFLEGEVERSICHERUNG EINER NEUEN GENERATION - IHRE PFLEGEVORSORGE FÜR DIE FREIEN BERUFE IN ÖSTERREICH

Angehörige der Freien Berufe genießen in Österreich eine deutliche Sonderstellung - so können sie anstelle der Pflicht-Krankenversicherung in ein - meist günstigeres und leistungsstärkeres - privates Selbstversicherungsmodell optieren, wofür österreichweit Kranken-Gruppenversicherungslösungen mit massiv verbesserten Konditionen bereit stehen. Diese Gruppenvorteile existieren ab sofort auch für die private Pflegevorsorge - auch für Partner, Kinder – und Eltern!

Nach fast 4-jähriger Vorarbeit steht den Angehörigen der Freien Berufe Österreichs eine Gruppenversicherungslösung für die Pflegevorsorge zur Verfügung. Diese schließt unmittelbar an die Krankenversicherung an. Die Krankenvorsorge liegt typischerweise als (öffentliche oder private) Selbstversicherung ergänzt um eine private Sonderklasse-Versicherung vor.

In der neuen Pflege-Gruppenlösung werden sowohl ambulante Pflege als auch stationäre Pflege voll berücksichtigt, wobei der Fokus individuell gewählt werden kann: Variante Plus primär für ambulante Pflegeabsicherung, Variante Deluxe mit dem Ziel der vollen Kostendeckung in einer öffentlichen oder privaten Pflegeeinrichtung. Da es anders als für die Krankenversorgung kein staatliches Pflege-Versorgungssystem auf E-Card-Niveau gibt, wird ein „Selbstzahler“-Modell unter Berücksichtigung des staatlichen Pflegegelds ermöglicht. Für Freiberufler erzeugt das die aus der Krankenversicherung gewohnte Eigenvorsorgeform. 

Denn: Sobald im Krankenhaus keine Verbesserung des Gesundheitszustandes mehr möglich ist, gilt die Behandlung nicht mehr als Krankenbehandlung, sondern als Pflege. Der Patient wird aus einer allfälligen Krankenhausversorgung entlassen – auch bei bestehender Sonderklasse! Da sich am Zustand des Patienten aber nichts geändert hat, ist ab dann eine ambulante Pflege zuhause oder stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung erforderlich und zu organisieren. Die Kosten dafür sind nicht durch die Krankenversicherung gedeckt. 

Anders als zB in Deutschland, gibt es in Österreich keine eigene Pflege-Sozialversicherung. Aus diesem Grund bezahlen die Österreicher zwar keine Beiträge, haben dafür aber auch keinen Leistungsanspruch. Pflege ist grundsätzlich Privatsache.

Weil sich diese aber nicht jedermann leisten kann, existieren mehrere Förderungen des Staates im Sinne der Sozialhilfe:

  • das staatliche Pflegegeld in Form von 7 Pflegestufen. Diese staatliche Transferleistung wird als einzige (derzeit) ohne Prüfung einer sozialen Bedürftigkeit ausbezahlt, wobei die Leistung aufgrund eines gutachterlich nachgewiesenen Pflegebedarfs erbracht wird.
  • die Förderung der ambulanten 24h-Pflege (mit Sozialprüfung)
  • die Förderung der stationären Pflege in Form einer Vorausfinanzierung der Kosten einer geförderten Pflegeeinrichtung (mit Sozialprüfung, siehe zB Formular in Wien) - unter Regress am Einkommen des zu Pflegenden und des Ehepartners sowie am staatlichen Pflegegeld.

Für die Beantragung der Förderungen sind jegliches Einkommen und Vermögen offenzulegen, auf Grund dessen die Förderwürdigkeit geprüft wird. 

Förderungen und Pflegeregress

Die Folgen der zuletzt viel zitierten „Abschaffung des Vermögensregresses“ sind momentan völlig offen. Fest steht, dass Experten ab 1.1.2018 und danach einen Ansturm auf stationäre Einrichtungen - mit entsprechenden Wartezeiten - erwarten. Was bislang noch wenig beleuchtet und herausgestellt wurde, ist die schlichte Tatsache, dass der Regressverzicht überhaupt nur für jene Personen einen Vorteil verspricht, für die zuvor eine Förderung nach sozialen Gesichtspunkten bewilligt wird! 

Nun haben aber soziale Förderungen für Freiberufler einen massiven Nachteil: Freiberufler erfüllen typischerweise – und erfreulicherweise! – schon aus eigener Sicht keine Sozialkriterien. Und da auf Förderungen ganz generell kein Rechtsanspruch besteht, gibt es faktisch auch keinen Rechtsweg. Kein Bestandsschutz und keine Rechtssicherheit bedeuten, dass selbst ohne Gesetzesänderung ein Förderbudget für Pflege aufgebraucht sein kann oder einfach nicht mehr ausreichend dotiert wird, die Zugangskriterien verschärft werden oder aufgrund der Einkommens- und Vermögensprüfung keine Förderwürdigkeit vorliegt. In diesem Fall ist man Selbstzahler und muss doch wieder selbst Einkommen und Vermögen aufwenden. Selbstzahler bleibt Selbstzahler, mit allen Folgen für Einkommen und Vermögen. 

Überlegen Sie daher selbst, ob Sie als Freiberufler (oder Besserverdiener oder Besitzender) in Zukunft mit einer sozialen Förderung von Pflegekosten rechnen können und wollen, für die es keine Gegenfinanzierung zB aus Beiträgen gibt. Und das einmal ganz abgesehen davon, dass bereits heute ca. 20% der Pflegebedürftigen von vorneherein ablehnt, sich einer Sozialprüfung aufgrund ihres Einkommens und Vermögens zu unterziehen. Wer das resultierende Kosten-Delta von bis über € 7.000,- pro Monat (!) nicht aus dem Vermögen bestreiten will, benötigt dafür eine private Vorsorge.

Dann schützt Sie nur eine private Pflegevorsorge vor Einkommens- und Vermögensverlust! Die neue verbesserte Regressregelung, über die im Wahlkampf viel gesprochen wurde, bringt für Freiberufler voraussichtlich sogar überwiegend Nachteile, weil erwartungsgemäß die Fördertöpfe um die verlorenen Regresseinnahmen schrumpfen oder nicht im erforderlichen Ausmaß zusätzlich dotiert werden. Und wenn jemand keine Aussicht auf Förderungen hat, sind verbesserte Regressregelungen für Förderungsempfänger irrelevant – knappere Pflegeplätze aber plötzlich neue und unerfreuliche Realität.

Kammer-Gruppenlösung ab sofort auch für die Pflegevorsorge

Das revolutionäre Gruppenkonzept für die Freiberufler-Pflegeversicherung wurde von unserer Kanzlei gemeinsam mit maßgeblichen Freiberuflerkammern, wie z. B. der Landes-Zahnärztekammer für Wien, entwickelt.  Eine geeignete Pflegevorsorge soll mit Bezug auf die eigene Pflegesituation und die Angehörigen vor allem eines schaffen: Flexibilität. Die Pflege durch die Familie und daheim hat nach wie vor einen hohen Stellenwert. Kann diese zeitlich, persönlich oder kompetenzmäßig nicht mehr im Familienumfeld erfolgen, kann eine Pflegevorsorge, die das staatliche Pflegegeld ergänzt, zu einer erheblichen Entlastung der familiären Situation führen. So oder so werden Einkommens- und Vermögensverlust verhindert, um einerseits die Einkünfte aus Pension und zB Immobilienbesitz für den Erhalt des Lebensstandards weiterhin zur Verfügung zu haben und um andererseits das Familienvermögen ungeschmälert erhalten zu können.

Die Pflege-Gruppenversicherung ist exakt auf die neue Rechtslage ab 1.1.2018, also nach Abschaffung des sogenannten „Pflege-Vermögensregresses“ in öffentlichen Einrichtungen, und auf die Auswirkungen speziell für Angehörige der Freien Berufe Österreichs (Apotheker, Architekten und Ingenieurkonsulenten, Ärzte, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder und Zahnärzte) abgestimmt.

Vorteile der Gruppen-Pflegeversicherung für Freie Berufe

Die Pflege-Gruppenlösung ist mit besonderen Gruppenvorteilen ausgestattet, wie beispielsweise einer lebenslangen Wertsicherung, einem hohen Gruppenrabatt sowie massiv vereinfachten Zugangsmöglichkeiten, sofern eine einfache Gesundheitserklärung bestätigt werden kann - ansonsten wären übliche Gesundheitsfragen zu beantworten. ... und ein Beitritt zur Pflege-Gruppenversicherung ist für Angehörige der Freien Berufe, ihre Angehörigen inklusive der Eltern bis 70 Jahre möglich.

Nutzen Sie gerne unsere für alle Angehörigen der Freien Berufe bereitgestellte Online - Informations- und Kalkulationsplattform (www.freie-berufe.co.at).

Unsere Kanzlei steht Ihnen für Informationen, wie Sie Ihr Einkommen und Ihr Vermögen auch im Pflegefall schützen können, sehr gerne zur Verfügung.

Link

Sie finden sämtliche Informationen und Formulare sowie den Online-Rechner auf der Webseite www.freie-berufe.co.at